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Bärnhof Heppstädt - Pferdehof in Mittelfranken (Metropolregion Nürnberg; Großraum Erlangen, Herzogenaurach, Fürth, Bamberg)
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Freizeit mit dem Pferd in Mitten der Natur für für einen gut gewählten Kreis:
Willkommen auf der Website des Bärnhof Heppstädt!
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Aktuell
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- Freie Stellplätze: Siehe www.stall-frei.de
- 03.04.2020: Bis 19.04.2020 24:00 Uhr ist kein Publikumsverkehr am Hof zugelassen. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen die Anlage nicht betreten!
- 21.03.2020: Anlässlich der Bekanntmachung "Vorläufige Ausgangsbeschränkung vom 21.03.2020 00:00 Uhr bis 03.04.2020 24:00 Uhr anlässlich der Corona-Pandemie" (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 ist vom 21.03.2020 00:00 Uhr bis 03.04.2020 24:00 Uhr kein Publikumsverkehr am Hof zugelassen. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen die Anlage nicht betreten!
- 21.02.2020: Ab 2020 ist die Anzahl der Plätze für Pferde die wir vergeben aus Klimaschutz-Gründen freiwillig auf 23 reduziert, obwohl am Hof mindestens 28 Stellplätze verfügbar sind.
Damit steht pro Pferd nun mindestens ein Hektar Futterfläche zur Verfügung.
- 05.01.2020: Neue Pensionspreise ab 05.01.2020
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Bärnhof Heppstädt - Beteiligter des "Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)"
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Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
in Leistungen dieses Betriebes für den Agrarumwelt- und Klimaschutz
und den Erhalt der Kulturlandschaft
mitfinanziert durch den Freistaat Bayern
im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Bayern 2014-2020.
Am Bärnhof laufende Vorhaben:
- AUM N21 "Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz"
- AUM Z21 "Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz"
- AUM B19 "Extensive Grünlandnutzung entlang von sensiblen Gebieten - Maximaler Viehbesatz von 1,00 GV/ha HFF im gesamten Betrieb"
- AUM B30 "Extensive Grünlandnutzung entlang von sensiblen Gebieten"
- AUM U02 "Vorweide der Fläche bis Ende April verboten"
- AUM S17 "Bewirtschaftungsruhe ab 15.03. bzw. 01.04. bis zum vereinbahrten Schnittzeitpunkt
- AUM H23 "Extensive Mähnutzung - Schnittzeitpunkt 01.07."
- AUM G23 "Schnittzeitpunkt 01.07. ohne Erschwernisausgleich"
- AUM B57 "Streuobst"
- "Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten"
Weitere Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
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